Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Gastronomie-Kundenvereinbarung für Kunden der SMOOZY SUZY Produktentwicklung und Vertrieb GmbH
Präambel
Die Smoozy Suzy Produktentwicklung und Vertrieb GmbH (im Folgenden „Smoozy Suzy“, „wir“ oder „uns“) vertreibt auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) tiefgekühlte Lebensmittel auf Fruchtbasis (Smoothies & Bowls) im Rahmen der Gastronomie-Kundenvereinbarung an ihre Geschäftskunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind (im Folgenden „Kunden“, „Sie“ oder „Ihnen“). Smoozy Suzy unterstützt ihre Kunden auch beim Weiterverkauf der Smoozy Suzy-Produkte. Zusätzlich zu den Smoothies & Bowls kann den Kunden ein Gesamtsystem bestehend aus Tiefkühltruhe, Mixer und Werbeartikel auf Basis der aktuellen Angebote zur Verfügung gestellt werden.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle unsere Lieferungen und Leistungen zwischen Smoozy Suzy und dem Kunden dar, die wir im Rahmen der Gastronomie-Kundenvereinbarung erbringen. Sie gelten ausschließlich und werden, unabhängig von der Form der Bestellung, unabdingbarer Vertragsinhalt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und mindestens in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden unsere Lieferungen und Leistungen vorbehaltslos erbringen.
1.2. Soweit unsere Verkaufsangestellten (Außen- und Innendienstangestellte) oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den mindestens in Textform geschlossenen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese stets einer Bestätigung in Text- oder Schriftform. Vorstehende Regelung gilt nicht für mündliche Erklärungen der Geschäftsleitung oder solcher Personen, die von uns unbeschränkt bevollmächtigt sind.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, beides mindestens in Textform (z.B. per Fax, E-Mail) erforderlich.
1.4. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften daher, soweit sie nicht in diesen AGB abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Gastronomie-Kundenvereinbarung
Die Gastronomie-Kundenvereinbarung – im jeweiligen Auftrag oder Bestellung als „SUPREME-Membership“ bezeichnet – gilt mit Unterfertigung als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
3. Angebote und Vertragsabschluss bei Bestellungen
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in unseren Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Sofern kein separater, mindestens in Textform gehaltener Vertrag über die Bestellung bestimmter Produkte geschlossen wurde, gilt die Bestellung des Kunden als verbindliches Vertragsangebot. Wir nehmen das Vertragsangebot des Kunden durch eine von uns gesetzte Erfüllungshandlung (Auslieferung/Versendung der Ware) an. Gleiches gilt, wenn wir die Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns ablehnen.
4. Lieferung, Mindestbestellmenge /-wert
4.1. Die Lieferung erfolgt im Regelfall im Rahmen der Tourenpläne unserer von uns extern beauftragten Zustell-Logistikunternehmungen.
4.2. Von Smoozy Suzy in Aussicht gestellte Lieferfristen und Termine werden bestmöglich eingehalten, sind aber nicht verbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine bestimmte Lieferfrist oder ein -termin zugesagt oder vereinbart wurde.
4.3. Pro Lieferung ist eine Mindestbestellmenge von jeweils 6 Kartons Singlepack (32 Einheiten im Karton) oder 4 Kartons Multipack einzuhalten.
4.4. Sollte der Kunde eine Lieferung außerhalb der vereinbarten Liefertour wünschen, bemühen wir uns, einem solchen Auftrag bestmöglich Folge zu leisten. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, den uns verrechneten Lieferzuschlag der von uns beauftragten Logistikunternehmen zuzüglich 15% Bearbeitungskosten zu verrechnen.
4.5. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, Streik, Verzögerungen bei der Beschaffung behördlicher Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Epidemien, Pandemien), die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, sind wir berechtigt, bei Hindernissen von vorübergehenden Dauer, die Liefer- und Leistungspflicht um den Zeitraum der Behinderung sowie einen hinzutretenden zusätzlichen Anlaufzeitraum angemessen zu verlängern. Im Falle nicht nur vorübergehender Hindernisse und insbesondere solcher, die unsere Leistung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden wir etwaige bereits entrichtete Zahlungen unverzüglich erstatten. Der Kunde kann ebenso vom Vertrag durch Erklärung in Textform zurücktreten, wenn ihm die verzögerte Abnahme der Lieferung oder Leistung aufgrund der vorgenannten Hindernisse nicht zumutbar ist. Die vorgenannten Hindernisse gelten auch dann, wenn sie bei einem unserer Zulieferer eingetreten sind, sowie, wenn sie schon vor Vertragsschluss vorhanden, den Parteien aber unverschuldet unbekannt gewesen sind.
4.6. Im Falle eines Lieferverzuges oder einer Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Ziffern 11 und 12 beschränkt.
5. Abweichungen und Toleranzen
Angaben zum Gegenstand unserer Lieferung und Leistung (z.B. Prospektangaben, Abbildungen und Muster in Farbe und Maßen) sind nur annähernd maßgeblich, sofern nicht die konkrete Angabe für die Verwendung zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine exakte Übereinstimmung erfordert. Sofern etwaige Abweichungen nicht ohnedies dem Kunden zumutbar sind, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind (z.B. aufgrund handelsüblicher oder produktionstechnischer Abweichungen oder solcher Änderungen oder Abweichungen, die durch rechtliche Vorgaben oder aufgrund des technischen Fortschritts erfolgen), stellen sie keine zugesagte Beschaffenheit, sondern eine Beschreibung unserer Lieferung oder Leistung dar.
6. SUPREME-Membership
Im Rahmen der Gastronomie-Kundenvereinbarung verpflichten wir uns zur Erbringung der folgenden SUPREME-Leistungen:
  • Zurverfügungstellung der Marke O’Smuzy Suzy für sämtliche geschäftsübliche Verkaufsaktivitäten im Zusammenhang mit den Produkten von Smoozy Suzy.
  • Bereitstellung der verbesserten B2B Einkaufskonditionen laut aktueller Preisliste B2B Österreich zum Vorteilspreis bei beauftragter Abnahme von jährlich 36 Kartons Singlepack (entspricht 1.152 Einheiten), einmal oder in mehreren Teilen zum jeweiligen Kartonpreis laut Zustellungsmenge geliefert, beginnend mit dem ersten Rechnungsdatum. Allfällige noch nicht abgerufene Kartons werden zum Ende des Geschäftsjahres geliefert.
  • Bereitstellung eines „Storage-Bonus“ in der Höhe von € 100 zuzüglich 10% Mehrwertsteuer pro 36 bezahlter Kartons Singlepack zum Ankauf einer Tiefkühltruhe oder eines Tiefkühllagers. Der Storage-Bonus kann maximal 4x eingelöst werden:
  • Nach Bezahlung von 36 Kartons Singlepack € 100 + 10% MwSt.
  • Nach Bezahlung von 72 Kartons Singlepack € 100 + 10% MwSt.
  • Nach Bezahlung von 108 Kartons Singlepack € 100 + 10% MwSt.
  • Nach Bezahlung von 144 Kartons Singlepack € 100 + 10% MwSt.
Es kann somit maximal ein Storage-Bonus von € 400 + 10% MwSt. eingelöst werden, sofern eine neue Kühllösung angeschafft werden muss. Der Kunde muss dazu die Rechnung über den Ankauf per Mail an office@osmuzysuzy.com einschicken. Das Rechnungsdatum der angeschafften Kühllösung muss dabei einen späteren Zeitpunkt als die Beauftragung der SUPREME-Membership Bestellung aufweisen.
  • Bereitstellung von kostenloser Ware im Rahmen der aktuellen Angebote bei Anschaffung eines Profimixers der aktuell geführten Marke Vitamix oder anderer aktuell verfügbarer Marken. Der Kunde muss dazu die Rechnung über den Ankauf per Mail an office@osmuzysuzy.com einschicken. Das Rechnungsdatum der angeschafften Mixerlösung muss dabei einen späteren Zeitpunkt als die Beauftragung der SUPREME-Membership Bestellung aufweisen.
  • Bereitstellung eines Werbemittelbonus in der Höhe von € 150 zuzüglich 20% MwSt. zur freien Einlösung von Merchandisingartikel laut aktuell veröffentlichten Prospekten oder im Webshop pro 36 bezahlter Kartons Singlepack. Smoozy Suzy übernimmt keine Gewähr auf Verfügbarkeit von Merchandisingartikel.
  • Bereitstellung des Warenbonus bei jährlicher Abnahme von 72 (Warenbonus 1) oder 108 (Warenbonus 2) bezahlter Kartons Singlepack. Der Warenbonus wird jeweils nach Ablauf eines Geschäftsjahres abgerechnet, sofern die dafür vorgesehene Mindestmenge an Kartons vollständig gekauft und bezahlt wurde und dem Kunden als Guthaben zum Einlösen von Tiefkühlprodukten zur Verfügung gestellt oder von der nächsten erfolgten Rechnung im nächsten Folge-Geschäftsjahr abgezogen.
7. Werbemittel
Wir unterstützen unsere Kunden beim Weiterverkauf der Smoozy Suzy Produkte mit Werbemitteln, die mit dem Markenlogo O’Smuzy Suzy versehen sind. Mit Ende der Geschäftsbeziehung endet das Recht, Werbemittel mit dem O’Smuzy Suzy Logo zu verwenden. Es endet ebenfalls das Recht, von Smoozy Suzy zur Verfügung gestelltes Fotomaterial (z.B. Produktabbildungen für Speisekarten, Bildschirmdisplays usw.) weiter zu verwenden. Sämtliche Verkaufshilfen sind umgehend an Smoozy Suzy zurückzugeben, anderenfalls wird der Kunde schadenersatzpflichtig. Bei vom Kunden gekauften Werbemitteln und Verkaufshilfen behalten wir uns ausdrücklich ein Rückkaufsrecht derselben zum Zeitwert vor. Sofern der Kunde Werbemittel von Smoozy Suzy in seinen Gasträumen verwendet, dürfen diese nur Produkte von Smoozy Suzy enthalten. Die missbräuchliche Anpreisung anderer Produkte auf den Werbemitteln oder Ausschank von Produktimitaten in Gläsern von Smoozy Suzy ist schadenersatzpflichtig.
8. Preis, Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1. Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Preisliste B2B Österreich oder B2B Deutschland vorbehaltlich etwaiger Irrtümer oder Druckfehler. Diese kann von berechtigten Kunden unter Angabe der UID-Nummer bei office@osmuzysuzy.com angefordert werden. Sie verstehen sich frei Haus einschließlich Verpackung und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Besondere Rabatt- oder Preisvereinbarungen sind stets an die Bestellmenge gekoppelt.
8.3. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist die Rechnungssumme binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen sind durch Bankeinzug (Abbuchung) oder fristgerecht ohne jeden Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto gutgeschrieben wurde. Der Kunde stimmt der Übermittlung von elektronischen Rechnungen per E-Mail im PDF-Format an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu.
8.4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für dem Kunden aufgrund von Mängeln der Lieferung oder Leistung zustehenden Gegenrechte, die aus demselben Vertragsverhältnis wie die beanstandete Lieferung oder Leistung resultieren.
8.5. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit es sich um ein Unternehmergeschäft im Sinne des § 1 UGB handelt, wird ausdrücklich festgehalten, dass Smoozy Suzy berechtigt ist, Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verlangen.
9. Erfüllungsort, Gefahrübergang und Annahmeverzug
9.1. Als Erfüllungsort wird der Standort unseres jeweiligen Auslieferungslagers vereinbart, von dem aus die Waren an den Kunden versandt werden.
9.2. Die Gefahr geht bei Anlieferung durch den Zusteller mit der Übergabe der Ware am Lieferort über. Sofern der Kunde die Ware von unserem Auslieferungslager selbst abholt, geht die Gefahr mit Übernahme der Ware an der Lieferrampe an den Kunden über.
9.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,3 % pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Die pauschale Entschädigung beträgt maximal 5 % der Bestellsumme oder 10 % bei endgültiger Nichtabnahme. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, Lieferkosten) bleiben unberührt. Die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlicher geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
10. Gewährleistung
10.1. Für die Rechte des Kunden bei Sachmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
10.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Angaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (z.B. in Katalogen oder auf unserer Internetpräsenz) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
10.3. Bei Waren mit digitalen Inhalten oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 10.2. ergibt. Für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir insoweit keine Haftung.
10.4. Der Kunde hat die Lieferung von Tiefkühlprodukten in Anwesenheit des Zustellers sofort nach Empfang auf Antau-Schäden zu überprüfen. Antau-Schäden sind sofort bei Lieferung festzustellen bzw. uns gegenüber in Textform zu rügen und – nach Möglichkeit – direkt durch den Zusteller zu bescheinigen.
10.5. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 UGB) nachkommt. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, der nicht ein Antau-Schaden ist, so ist uns dieser unverzüglich und jedenfalls in Textform mitzuteilen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel und/oder Abweichungen der bestellten von der gelieferten Ware, wie etwa falsche Maße oder falsche Ware (Aliudlieferung) spätestens innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab ihrer Feststellung zu rügen. Bei Nichteinhaltung der ordnungsgemäßen Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Gewährleistung für den nicht, bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.6. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen abzulehnen, bleibt unberührt.
10.7. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
10.8. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Kunde jedoch nicht.
10.9. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Wegekosten tragen wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
10.10. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
10.11. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der vermeintliche Mangel durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand verursacht wurde. Dies ist dann der Fall, wenn unsere Produkte z.B. nicht entsprechend gelagert werden (z.B., wenn die Kühlkette unterbrochen wird) oder entgegen der Anleitung gemixt werden (z.B. durch die Auswahl anderer zugesetzter Zutaten und Flüssigkeiten usw.). Auch bei Überschreitung des Mindesthaltbarkeitsdatums nach der Lieferung kann kein Ersatz gewährt werden.
10.12. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffern 11 und 12, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
11. Sonstige Haftung
11.1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur 11.2.1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 11.2.2. für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach seinem Sinn und Zweck zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
11.3. Die vorgenannten Einschränkungen der Ziffer 11.2. gelten auch bei Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen worden ist. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie weitere gesetzliche Regelungen für eine verschuldensunabhängige Haftung bleiben ebenso unberührt.
11.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
12. Verjährung
12.1. Abweichend von § 933 ABGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
12.2. Die vorstehende Begrenzung der Verjährungsfrist nach Ziffer 12.1. gilt nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder Schadensersatzansprüche des Kunden gem. Ziffer 11.2. S 1 und S 2 Halbsatz 1 sowie Ziffer 11.2.1. oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen des Unternehmerregresses (z.B. 933b ABGB) betroffen sind. Diese Ansprüche verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Leihgeräte und Leihgegenstände
13.1. Sämtliche dem Kunden überlassenen Leihgeräte (Tiefkühlgeräte, Mixer usw.) sowie andere Leihgegenstände (Verkaufsständer, -hilfen, Werbemittel, Küchen-Tools usw.) verbleiben stets in unserem Eigentum.
13.2. Der Kunde hat die Leihgeräte lediglich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß der Gebrauchsanweisung und entsprechend der Einschulung ausschließlich zur Lagerung bzw. zum Zubereiten von Smoozy Suzy Produkten zu verwenden bzw. zu warten und bei Vertragsbeendigung unverzüglich und in gereinigtem Zustand an uns herauszugeben.
13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zur Verfügung gestellten Leihgeräte und -gegenstände Dritten in irgendeiner Form unentgeltlich oder entgeltlich zu überlassen. Diese dürfen ausschließlich im Rahmen seines Unternehmens verwendet werden. Eine Verwendung zu privaten Zwecken ist nicht zulässig.
13.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für ihn und seinen Betrieb geltenden Vorschriften zur Arbeits- und Betriebssicherheit auch im Hinblick auf die überlassenen Leihgeräte und -gegenstände einzuhalten. Etwaige Schäden, die durch einen fehlerhaften, nicht der Gebrauchsanweisung entsprechenden Betrieb oder einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften entstehen, hat der Kunde zu tragen, sofern er die schadensverursachende Handlung oder Unterlassung zu vertreten hat.
13.5. Die Geräte sind wöchentlich zu reinigen. Die Kosten für die Reparatur etwaiger Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder starke Verunreinigung usw. sind ausschließlich vom Kunden zu tragen. Bei Rückholung verschmutzter Geräte nach Saisonschluss oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung werden dem Kunden Reinigungskosten in der Höhe von EUR 50,00 pro Gerät zuzüglich etwaiger Rücksendekosten für den Versand berechnet. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass die Kosten einer fachgerechten Reinigung niedriger als der Pauschalbetrag sind. Die Geräte dürfen ausschließlich von einem von uns autorisierten Servicetechniker repariert und sofern nicht durch den Kunden selbst möglich – gewartet werden.
14. Rechte des geistigen Eigentums
14.1. Wir behalten uns sämtliche Rechte an den von uns zur Verfügung gestellten Leihgeräten und -Leihgegenständen vor. Diese Geräte und Gegenstände- dürfen vom Kunden nicht in einer über den Vertragsinhalt hinausgehenden Weise genutzt werden. Sie dürfen insbesondere nicht nachgebaut, vervielfältigt oder an unbefugte Dritte übergeben werden.
14.2. Der Kunde ist nach Beendigung der Gastronomie-Kundenvereinbarung nicht mehr berechtigt, die Marke „O’Smuzy Suzy“ zu benutzen.
15. Eigentumsvorbehalt, Waren in unserem Eigentum (Leihgeräte und Leihgegenstände) und Versicherung
15.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
15.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung einer Forderung nach Ziffer 15.1. in Verzug, hat Smoozy Suzy das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Allfällige Kosten für den Rücktransport dafür trägt der Kunde.
15.3. Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die in unserem Eigentum stehenden Leihgeräte und Leihgegenstände sind uns sofort mindestens in Textform anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Beendigung der Gastronomie-Kundenvereinbarung sämtliche, ihm überlassene Leihgeräte und Leihgegenstände unverzüglich herauszugeben. Diese sind auch stets so zu kennzeichnen, dass auch im Falle der Insolvenz des Kunden deutlich erkennbar ist, dass diese im Eigentum von Smoozy Suzy stehen. Bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum von Smoozy Suzy stehenden Leihgeräte und -gegenstände – insbesondere durch Pfändung oder Insolvenz – verpflichtet sich der Kunde ebenfalls, auf unser Eigentum hinzuweisen.
15.4. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware in Gestalt der Tiefkühlwaren über eine Tiefkühlgut-Versicherung abzusichern oder eine bestehende Versicherung zu erweitern, um die Tiefkühlwaren mitzuversichern. Bei allen anderen gelieferten Waren ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahl in Höhe des Nennwerts der Kaufsache zu versichern. Die gelieferten Leihgeräte und Leihgegenstände hat der Kunde in seiner Versicherung über die Betriebs- und Geschäftsausstattung mitzuversichern, so dass ein Ersatzanspruch für Smoozy Suzy in Höhe eines Neugerätes gewährleistet ist. Auf Verlangen von Smoozy Suzy hat der Kunde das Bestehen der jeweiligen Versicherung nachzuweisen.
16. Datenschutz und Adress- bzw. Namensänderung
16.1. Unsere Datenschutzerklärung ist unter https://osmuzysuzy.com/datenschutz/ abrufbar.
16.2. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit der Gastronomie-Kundenvereinbarung und bis zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus einzelnen Kaufverträgen, Änderungen seiner Geschäftsadresse sowie Namensänderungen unverzüglich bekannt zu geben.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in 8010 Graz, Österreich zuständig. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden auch an jedem anderen national oder international zuständigen Gericht zu belangen.
17.2. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Geschäften mit Unternehmern mit Sitz außerhalb Österreichs.
Diese Rechtswahl umfasst auch Fragen zum Zustandekommen, zur Auslegung sowie zur Durchführung der Geschäftsbeziehung zwischen der Smoozy Suzy Produktentwicklung und Vertrieb GmbH und dem Kunden.
18. Textform/Schriftform
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsgrundlagen Textform gefordert wird, ist dieses Formerfordernis durch Brief oder E-Mail erfüllt. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vertragsgrundlagen Schriftform gefordert wird, ist dieses Formerfordernis nur durch ein vom dazu Befugten unterschriebenen Dokument erfüllt.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine gültige gesetzliche Regelung gelten.
AGB der SMOOZY SUZY Produktentwicklung und Vertrieb GmbH für Österreich und Deutschland, 06/2025

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